1.1. Im Charterpreis ist folgendes enthalten: MwSt. auf Bootsunterkunft, Boot gemäß der derzeit gültigen Preisliste incl. Inventar, d.h. Bettwäsche, Beiboot mit Ruder, Gas, Autopilot, GPS, die üblichen Charterbasis-Dienstleistungen bei der Übergabe des Bootes (Check in/ Check out), Liegeplatzgebühren im Heimathafen.
1.2. Im Charterpreis ist folgendes nicht beinhaltet: die Kosten für Treibstoff, die Kosten für Yachthäfen und Liegeplätze in Häfen außerhalb des Heimathafens, Hafensteuern und andere Gebühren, Getränke und Lebensmittel, Kurtaxe.
1.3. Nachdem die Charter-Reservierung bestätigt worden ist, was nur auf schriftlichem Wege möglich ist, erfolgt die Zahlung wie folgt:
- 35% Vorauszahlung innerhalb von 7 Tagen, nachdem die Buchung von uns bestätigt worden ist.
- 65% spätestens 30 Tage vor Beginn des Chartertermins.
- Das Schiff kann nur übernommen werden, wenn der Reservierungsbetrag vollständig bezahlt wurde.
Falls die Vorauszahlung in Höhe von 35% nicht fristgerecht bezahlt wurde, wird die Reservierung nach schriftlicher Ermahnung storniert.
Mit der Vorauszahlung erkennt der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Yachtcharter an, die ihm mit den Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt worden sind. Alle in diesem Dokument genannten Punkte sind Gegenstand der gesetzlichen Haftung sowohl für den Charterer als auch die Firma Ultra d.o.o.
1.4. Zusätzliche Leistungen, die
gemäß der gültigen Preisliste berechnet werden (Transfer vom Flughafen, Außenbordmotor, Spinnaker, Gennaker , one way etc ...), müssen spätestens 7 Tage vor Charterbeginn schriftlich bestätigt werden.
1.5. Das Engagement des Skippers und / oder der Hostess muss bei der Bestätigung der Reservierung hervorgehoben werden.
1.6. Eine Kopie Ihres Bootsführerscheines benötigen wir bei der Buchung Ihres Charters und die Crew-Liste sollten Sie uns spätestens 7 Tage vor Beginn des Charters zukommen lassen. Ratsam wäre die Ankunftszeit und möglicherweise die Flugnummer zu senden, sollte der Kunde eine Woche vor Charterbeginn mit dem Flugzeug ankommen.
1.7. Die Kurtaxe wird nach Bestätigung der Crewliste im Stützpunkt in Höhe von 1,33 EUR (10 Kuna) / Person / Tag bezahlt.
2) RÜCKTRITT VOM CHARTER-VERTRAG
2.1. Sollte der Charter-Vertrag vom Kunden, aus welchen Gründen auch immer, gekündigt werden, so muss dieser die Firma Ultra d.o.o. schriftlich darüber rechtzeitig informieren. Dem Kunden werden Stornierungsgebühren in folgender Höhe angerechnet:
- 35% des wöchentlichen Yachtcharter- Preises, wenn die Reservierung mehr als einen Monat vor der ersten Charter-Tag storniert wird
- 100% der Yachtcharter-Preises, wenn die Buchung weniger als einen Monat vor dem ersten Charter-Tag storniert wird
2.2. Das Datum, an dem Ultra d.o.o. die eingegangene schriftliche Benachrichtigung erhält, gilt als Grundlage für die Berechnung der angegebenen Stornierungskosten.
2.3. Im Falle, dass ein gebuchtes Boot aufgrund von schwerer Beschädigung während eines vorangegangenen Charters von Ultra d.o.o dem Kunden nicht zur Verfügung gestellt werden kann, bieten wir folgende Alternative an:
- Ein Ersatzschiff mit der gleichen oder ähnlichen Ausstattung und Größe zum sofortigen Einsatz oder
- Eine 100% ige Rückerstattung des eingezahlten Betrags für das gecharterte Schiff.
2.4. Sollten Teile des Schiffes bei einem vorangegangenen Charter beschädigt sein oder verloren gehen und es ist uns nicht möglich, die Teile vor Beginn des nächsten Chartertermins zu ersetzen, besteht für den Kunden keine Möglichkeit des Rücktritts vom Chartervertrag, sofern der Schaden oder Verlust keine Auswirkung auf das sichere Navigieren des Bootes hat. Auch eine Reduzierung des Charterpreises durch den Kunden ist dadurch nicht gerechtfertigt.
2.5. Ultra d.o.o. haftet nicht für Schäden im Falle von Änderungen oder Stornierungen aufgrund von Umständen, die durch Krieg, Unruhen, Streiks, Terrorismus, außergewöhnliche Gesundheitsbedingungen und - maßnahmen, Naturkatastrophen, Eingriffe der lokalen Regierung usw. verursacht wurden.
COVID ADDENDUM ZUM ARTIKEL 2 (gültig für neue Buchungen vom 01.01.2021 bis auf weiteres):
Ultra d.o.o. bietet folgende Optionen in Bezug auf Reisebeschränkungen an:
- 100% Rückerstattung der erhaltenen Zahlung bei geschlossenen Grenzen
- Gutschein / Umbuchung auf einen neuen Chartertermin, ein neues Schiff oder eine neue Basis im Jahr 2024 gemäß der gültigen Preisliste für den Fall einer obligatorischen Quarantäne, die durch PCR-Tests nicht vermieden werden kann. Erhaltene Zahlungen gelten als Anzahlung für den neuen Charterzeitraum.
3) KAUTION UND VERSICHERUNG
Alle unsere Schiffe sind voll versichert mit einer Selbstbeteiligung in der Höhe, die in der entsprechenden Preisliste für das laufende Jahr aufgeführt ist. Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung gegenüber Personen und gegen Verlust oder Beschädigung gegenüber Dritten ist eingeschlossen. Nicht eingeschlossen sind Schäden an persönlichem Eigentum des Kunden und Gegenständen, die auf das Schiff gebracht wurden sowie absichtlich oder durch mangelnde Sorgfalt durch den Kunden verursachte Schäden.
3.1. Kaution- vor der Übernahme des Schiffes hinterlegt der Kunde einen bestimmten Betrag (EUR) in Bar oder als Anzahlung per Kreditkarte (Visa, MasterCard). Nach Ende des Yachtcharters wird diese Kaution vollständig an den Kunden zurückgezahlt, es sei denn, Schäden am Boot oder der Verlust von Ausrüstung sind entstanden. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe der für die Reparatur oder den Kauf der verlorenen Ausrüstung entstehenden Kosten von der Kaution einbehalten. Die Zahlung einer Kaution ist auch dann obligatorisch, wenn ein Skipper von der Firma Ultra d.o.o. angestellt wird. In einem solchen Fall kann die genannte Kaution nicht zur Deckung der Kosten verwendet werden, die aufgrund von Fahrlässigkeit von Seiten des Skippers, dessen falscher Schiffsführung oder seinen Fehlern beim Benutzen der Ausrüstung entstanden sind.
Für Regatta-Charter wird ein doppelter Kautionsbetrag berechnet
3.2. Kautionsversicherung -es ist möglich, die Zahlung der nicht erstattungsfähigen Kaution anhand der Preisliste zu verlangen.
3.3. Wenn der Kunde außerhalb den Gewässern von der Republik Kroatien segeln möchte, ist er verpflichtet, das Unternehmen Ultra d.o.o. schriftlich und rechtzeitig darüber zu informieren ,damit das Boot dafür versichert werden kann. Die Kosten für diese Versicherung werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Mitteilung über das Segeln außerhalb der Republik Kroatien muss spätestens 45 Tage vor Charterbeginn schriftlich bestätigt werden.
3.4. Bootshavarie und größere Schäden
- Sollten während des Charters Schäden aufgrund von normalem Materialverschleiß entstehen, ist der Kunde berechtigt bis zu einem Betrag von 150,00 Euro für eine Behebung des Fehlers zu sorgen. Dieser Betrag wird ihn nach Einreichung der Rechnung bei der Rückkehr des Schiffes in die Charterbasis erstattet.
- Sollte ein Schaden innerhalb von 24 Stunden durch Ultra d.o.o. behoben werden können, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung des Buchungspreises.
- Sollte ein Schaden nicht in diesem Zeitraum behoben werden können und eine Rückkehr in die Charterbasis erforderlich ist um die Reparatur zu erfolgen, dass das Boot rechtzeitig für den nächsten Kunden bereitstehen kann. Die Kosten für die verlorenen Tage werden nur dann zurückerstattet, wenn der Schaden von Ultra d.o.o. zu verantworten ist. Sollte der Schaden durch den Kunden entstanden sein, kann er keine Kostenerstattung erwarten und er muss auch für die Kosten aufkommen, die durch die Suche nach einem neuen Boot entstehen.
- Bei schweren Beschädigungen, Verlust des Schiffes oder Personenschäden ist der Kunde verpflichtet, das Unternehmen Ultra d.o.o. umgehend zu informieren und die erforderlichen schriftlichen Unterlagen über den Vorfall (z.B. von der Hafenmeisterei, einem Arzt, Sachverständigen etc.) vorzulegen und die Anweisungen des Vertreters von Ultra d.o.o. zu folgen.
Bei nicht gemeldeten Beschädigungen ohne ein schriftliches Protokoll gehen wir davon aus, dass sie von dem Kunden selbst verursacht wurden und er dafür haftet.
4) ÜBERNAHME DES SCHIFFES
4.1. Check in oder Übernahme des Schiffes erfolgt samstags ab 17:00 Uhr.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet bei der Übernahme des Schiffes dem Vertreter von Ultra d.o.o. den originalen Voucher mit allen Charterdaten und dem Termin des Charters auszuhändigen. Darüber hinaus ist das Original des Bootsführerscheins vorzulegen.
4.3. Das Schiff wird mit vollem Kraftstofftank und gefülltem Wassertank an den Kunden übergeben und von diesem ebenso in der Charterbasis zurückgebracht.
4.4. Bei der Übergabe des Bootes hat der Kunde die Inventarliste zusammen mit dem Vertreter von Ultra d.o.o. durchzugehen und mit seiner Unterschrift den Zustand des Bootes zu bestätigen. Das gleiche Verfahren wird auch für die Geräte an Bord durchgeführt.
4.5. Spätere Beschwerden des Kunden werden nicht akzeptiert, wenn dieser bereits die Ordnungsmäßigkeit des Bootes und die Vollständigkeit der Ausrüstung bestätigt hat.
4.6. Mögliche versteckte Mängel an Boot und / oder Geräten, von denen die Firma Ultra d.o.o. keine Kenntnisse genommen hat, berechtigen den Kunden nicht zur Minderung des Charterpreises.
4.7. Ultra d.o.o. kann von dem Kunden (oder Skipper) verlangen, dass dieser in Anwesenheit eines Firmenvertreters seine Kenntnisse und Fähigkeiten in Navigation demonstriert. Die Kosten für den genannten Nachweis sind vom Kunden zu zahlen, und die dafür aufgewendete Zeit wird der Dauer des Charters zugerechnet. Sollte die Firma Ultra d.o.o. der Auffassung sein, dass der Kunde (Skipper) keine ausreichenden Fähigkeiten zur Führung des Schiffes besitzt, so kann sie verlangen, dass der Kunde einen offiziellen Skipper mietet und die dafür anfallenden Kosten (die nach der aktuellen Preisliste von Ultra d.o.o. entstehen) übernimmt.
Wenn der Kunde einen Skipper verweigert, ist es ihm verboten, die Charterbasis mit dem Boot zu verlassen. In diesem Fall endet sofort das Vertragsverhältnis mit Ultra d.o.o. und es erfolgt auch keine Rückerstattung des gezahlten Charterpreises an den Kunden.
5) RÜCKGABE DES SCHIFFES
5.1. Die Rückgabe des Schiffes erfolgt samstags bis spätestens 09:00 Uhr. Die Rückkehr in die Basis für alle Segelboote ist am Freitag um 18 Uhr.
5.2. Anlässlich der Rücknahme des Schiffes und der Überprüfung des Schiffes anhand der Inventarliste, wird der Inhalt des Kraftstofftanks untersucht. Wenn der Tank nicht voll ist, wird dem Kunden die Menge an fehlendem Kraftstoff berechnet, die durch die Kosten für das Auftanken erhöht wurden, sowie Schäden bis zur Höhe der Kaution, wenn bei der Inspektion des Schiffes festgestellt wurde, dass solche vorhanden sind.
5.3. Wenn das Schiff im gleichen Zustand zurückgegeben wird, wird die Kaution an den Kunden zurückerstattet.
5.4. Der Kunde ist verpflichtet, das Schiff mit entleerten Fäkaltanks zurückzugeben und zwar nicht 10NM näher vom nächstgelegenen Ufer.
5.5. Gibt der Kunde das Schiff in einem Hafen zurück, der im Vertrag nicht als Zielhafen genannt wird, übernimmt er alle Kosten, die für die Rückführung in den Zielhafen anfallen. Auch bei verspäteter Rückgabe werden die anfallenden Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
5.6. Verspätung der Rückgabe des Schiffes aufgrund der Wetterbedingungen sind nicht gerechtfertigt, da das Schiff in den letzten 24 Stunden bis zum Ende des Charters in ausreichendem Abstand von der Basis gehalten werden muss. Alle Verspätungen, die länger als 1 Stunde dauern, werden mit dem doppelten Tagesmietpreis sowie den Kosten berechnet, die entstehen, wenn das Schiff nicht rechtzeitig an den nächsten Kunden geliefert werden kann.
5.7. Wenn der Kunde den Wunsch hat, den Zeitraum des Charters zu verlängern, aus welchem Grund auch immer, ist er verpflichtet, Ultra d.o.o. darüber zu informieren, damit wir prüfen können, ob das Schiff verfügbar ist und um die notwenigen Dokumente für die zusätzlichen Tage, die Verlängerung der Crew-Liste, Anmeldung der ausländischen Personen an die Tourismusbehörde usw.) zu erledigen.