Ultra d.o.o. in Split verpflichtet sich, Segelkurse gemäß dem Programm des gebuchten Kurses auf Segelbooten aus seiner Flotte zu organisieren. Die Ausbilder sind hochqualifizierte Segler mit langjähriger Segelerfahrung und anerkannten pädagogischen Fähigkeiten.
Der Kursteilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung der Kursgebühr für den gebuchten Segelkurs. Der Preis richtet sich nach Kursart und Kurstermin und ist in der Buchungsbestätigung bzw. im Angebot aufgeführt. Es gilt die Vereinbarung, dass der Kursteilnehmer 50 % des Preises bei der Buchung und die restlichen 50 % (Restbetrag) spätestens 30 Tage vor Kursbeginn bezahlen muss. Der Zahlungsnachweis muss dem Veranstalter spätestens 20 Tage vor Kursbeginn vorliegen. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Kursbeginn erfolgen, ist der Gesamtbetrag bei der Buchung fällig.
Bei einer Stornierung des Kurses durch den Teilnehmer wird der bei der Reservierung gezahlte Betrag nicht zurückerstattet. Bei einer Stornierung nach Zahlungseingang und mindestens 20 Tage vor Kursbeginn erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer 30 % des Gesamtbetrags.
Der Kurs wird vom Veranstalter bestätigt, sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Wird ein Kurs nicht 30 Tage vor Kursbeginn bestätigt, kann der Teilnehmer eine Rückerstattung verlangen oder warten. Bei einer Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erstattet der Veranstalter den Teilnehmern nach dem voraussichtlichen Kursbeginn automatisch die Kursgebühr. Kann der Veranstalter einen bestätigten Kurs aufgrund widriger Wetterbedingungen oder aus anderen berechtigten Gründen nicht durchführen, bietet er nachträglich einen Ersatzkurs an.
Der Veranstalter der Segelschule übernimmt keine Verantwortung für mögliche Schäden oder Verletzungen, die der Teilnehmer sich selbst oder Dritten zufügen könnte, ergreift jedoch alle vernünftigen Maßnahmen, um derartige Risiken zu vermeiden oder auszuschließen. Minderjährige nehmen unter der Verantwortung ihrer Eltern oder erwachsenen Verwandten teil, die sie auf dem Kurs begleiten. Der Ausbilder als Bootskapitän hat die Befugnis, jedem Teilnehmer, der gegen kroatische Gesetze verstößt oder durch wiederholtes unangemessenes Verhalten die Sicherheit der Besatzung, seine eigene Sicherheit oder die des Bootes gefährdet, den Befehl zum Von-Bord-Lassen zu erteilen. In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung.
Der Teilnehmer erklärt, dass der Gesundheitszustand aller Kursteilnehmer mit der Ausübung des Segel- und Bootfahrens vereinbar ist, dass sie schwimmen können und dass sie über mindestens mittlere Englischkenntnisse (B1) verfügen.